Clef · Live-Demo ausprobieren →
Branche · Steuerberatung und Buchhaltung

KI in der Steuerkanzlei: Schluss mit der Tipparbeit

Eingehende Belege werden ausgelesen, dem richtigen Lieferanten zugeordnet und für den Import in BMD oder DATEV vorbereitet — Ihr Team bestätigt, statt zu tippen. Bei wiederkehrenden Lieferanten laufen erfahrungsgemäß rund 70 Prozent ohne Korrektur durch. Der Pilot läuft zwei Wochen auf dem Belegfluss eines einzelnen Mandanten, damit die Zahlen am Ende Ihre eigenen sind und nicht unsere.

≈ 70 %
Belege ohne Korrektur
2 Wochen
Pilot auf einem Mandanten
BMD · DATEV
auch ohne Schnittstelle
EU
Verarbeitungsort

Wo verschwindet die Zeit in der Kanzlei?

Nicht in der fachlichen Arbeit, sondern in der Vorerfassung. Belege kommen als PDF per Mail, als Scan, als Foto aus dem Messenger und als Export aus fremden Systemen — jeder Lieferant mit eigener Struktur. Jemand öffnet, sucht Nummer, Datum, Beträge und Steuersatz und überträgt sie. Der Anteil, der wirklich Steuerrecht verlangt, ist kleiner als der, der Übertragen und Nachfassen verlangt — und genau dieses Verhältnis macht die Kanzlei zum besten Kandidaten für Automatisierung der Vorarbeit. Nicht weil die Arbeit einfach wäre, sondern weil sie wiederkehrend ist.

  • In den Wochen nach dem Abschlussstichtag ist die Vorerfassung der Engpass, nicht die Buchhaltung selbst.
  • Neue Mandanten bedeuten neue Belegformate und wieder Anlernaufwand.
  • Qualifizierte Kräfte machen Arbeit, für die sie überqualifiziert sind — und finden lassen sich neue kaum.
  • Rückfragen an Mandanten kosten mehr Zeit als die Erfassung selbst.

Was setzen wir konkret um?

Kein Umbau der Kanzleisoftware. Die Arbeit endet dort, wo Ihr System beginnt.

Belege auslesen

Unabhängig von Format und Lieferant: Nummer, Datum, Beträge, Steuersätze, Positionen. PDF, Scan, Foto — auch schlechte Handykamera.

Lieferanten abgleichen

Zuordnung gegen die bestehende Kartei statt Anlage von Dubletten. Neue Lieferanten werden vorgeschlagen, nicht automatisch angelegt.

Für BMD und DATEV vorbereiten

Übergabe im vorgesehenen Importformat — auch dort, wo keine Schnittstelle existiert. Ihr Team bestätigt oder korrigiert.

Warteschlange für Unsicheres

Belege, bei denen das System unsicher ist, laufen nicht still durch, sondern in eine eigene Liste. Das ist der Unterschied zwischen Entlastung und Nacharbeit.

Kontierungsvorschlag

Auf Basis früherer Buchungen desselben Lieferanten. Vorschlag, keine Buchung — die Entscheidung bleibt in der Kanzlei.

Verarbeitung in der EU

Eigene Infrastruktur, Auftragsverarbeitungsvertrag, kein Training auf Mandantendaten, Unterauftragsverarbeiter mit Verarbeitungsort offengelegt.

Wie läuft das Projekt ab?

In vier Abschnitten, beginnend mit einem Mandanten statt mit allen. Der Grund ist praktisch: Belegbilder unterscheiden sich zwischen Mandanten stärker als zwischen Kanzleien, und eine Quote, die an einem gemischten Bestand gemessen wurde, sagt über den nächsten Mandanten wenig aus. Nach dem ersten Mandanten ist die Anbindung bezahlt, und jeder weitere kostet nur noch die Einrichtung.

01

Sichtung

3–5 Tage

Wir schauen uns den echten Belegfluss an: Formate, Volumen, Lieferantenstruktur, Weg bis ins System. Ergebnis ist eine Aufwandsschätzung, keine Präsentation.

02

Pilot

2 Wochen

Ein Mandant, echter Belegfluss, Messung von Durchlaufquote und Korrekturaufwand. Abbruchkriterien vorher festgelegt.

03

Produktivbetrieb

4–6 Wochen

Ausweitung auf weitere Mandanten, Anbindung an BMD oder DATEV, Einweisung, Regelung für neue Lieferanten.

Was bedeutet das rechnerisch?

Die Modellrechnung unten geht von einem mittleren Belegaufkommen aus und ist keine Zusage. Zwei Größen entscheiden über Ihr Ergebnis stärker als jede Technik: die Zahl der Stammlieferanten je Mandant und die Pflege der Stammdaten. Beides prüfen wir im Discovery, bevor eine Zahl genannt wird.

≈ 2,5 Min
manuelle Vorerfassung je Beleg
≈ 187 Std.
im Monat bei 4.500 Belegen
≈ 130 Std.
davon fallen bei 70 % Durchlauf weg

Beispielszenario, kein Kundenbericht: 2,5 Minuten je Beleg ist ein Mittelwert für Öffnen, Prüfen und Eintragen; 70 Prozent gelten für wiederkehrende Lieferanten mit stabiler Belegstruktur, bei einmaligen Lieferanten liegt die Quote niedriger. Genau deshalb beginnt jedes Projekt mit einem Piloten auf Ihrem echten Fluss — er liefert Ihre Zahl statt unserer.

Wann wir nicht die Richtigen sind

Vier Situationen, in denen wir im Erstgespräch abraten. Der erste betrifft Kanzleien, die eine fachliche Bewertung automatisieren wollen — die bleibt beim Berufsträger, und daran ändert kein System etwas. Der letzte ist eine Volumenrechnung: Unterhalb einiger tausend Belege im Monat trägt sich die Anbindung nicht.

  • Wenn Belege ausschließlich als Papierstapel ohne Digitalisierung vorliegen — dann ist Scannen der erste Schritt, nicht KI.
  • Wenn erwartet wird, dass automatisch gebucht wird: wir liefern Vorschläge, die Buchung bleibt in der Kanzlei.
  • Wenn das Belegvolumen klein ist. Unterhalb weniger hundert Belege im Monat rechnet sich die Einführung nicht.
  • Wenn die Kanzleisoftware weder Schnittstelle noch Importformat anbietet — das kommt selten vor, wir prüfen es vor dem Angebot.

Berufs- und Aufbewahrungspflichten im Vergleich

Kanzleien mit Mandanten in beiden Ländern arbeiten unter zwei Berufsrechten. Diese vier Punkte entscheiden darüber, was ein Dienstleister überhaupt sehen darf.

Worum es gehtÖsterreichDeutschland
Verschwiegenheit§ 91 WTBG 2017§ 57 StBerG, § 203 StGB
Aufbewahrung der Unterlagen7 Jahre, § 132 BAO8 Jahre für Buchungsbelege seit 2025, § 147 AO; 10 Jahre für Bücher und Abschlüsse
Ordnungsrahmen für elektronische VerarbeitungVerfahrensdokumentation nach BAOGoBD
Einbindung von DienstleisternAuftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheit wirkt fortzusätzlich § 62a StBerG: Vertrag in Textform und Verpflichtung zur Verschwiegenheit; bei Leistungen für ein einzelnes Mandat nach Absatz 5 die Einwilligung des Mandanten

Die Verschwiegenheitspflicht folgt den Daten: Sie endet nicht an der Kanzleigrenze, sondern gilt für jeden, der im Auftrag mitliest. Deshalb ist die Frage nach dem Ort der Verarbeitung hier keine Formalie des Datenschutzes, sondern Berufsrecht. Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Bezieht sich die ausgelagerte Leistung unmittelbar auf ein einzelnes Mandat, verlangt § 62a Absatz 5 StBerG die Einwilligung des betroffenen Mandanten — Information genügt nicht. Wer ein System kanzleiweit einführt, sollte diese Frage vor der Einführung geklärt haben und nicht beim ersten Mandat.

Was die Berufspflichten dabei verlangen

Eine Kanzlei verarbeitet fremde Daten unter besonderen Pflichten, und das entscheidet über die Einführung mehr als jede Funktion. Verschwiegenheit nach § 91 WTBG 2017 in Österreich und § 57 StBerG in Deutschland gilt auch gegenüber Dienstleistern — weshalb die Frage, wo die Inferenz läuft und wer im Support zugreifen kann, hier nicht Datenschutzformalie ist, sondern Berufsrecht.

  • Mandantendaten dürfen nicht an einen Anbieter gelangen, der sie für eigene Zwecke verwendet. Bei uns läuft die Verarbeitung auf eigener Infrastruktur im EWR, und Trainings auf Mandantendaten finden nicht statt — das steht im Vertrag, nicht nur auf der Seite.
  • Aufbewahrung: sieben Jahre nach § 132 BAO, in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre für Buchungsbelege nach § 147 AO — bei Büchern, Inventaren und Jahresabschlüssen bleibt es bei zehn. Für maschinell erzeugte Auswertungen gilt dasselbe wie für den Beleg — sie sind Teil der Verfahrensdokumentation.
  • Bei Auslagerung an einen Dienstleister braucht es eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO und, je nach Umfang, die Information der Mandanten. Das ist Papierarbeit vor dem Projekt, nicht danach.
  • Die Verantwortung für die Erklärung bleibt bei der Kanzlei. Das System liest aus, prüft gegen Stammdaten und markiert Unklares — die Freigabe erteilt der Berufsträger.

FAQ

Wo ist der Ablauf technisch beschrieben?+
Die Leistung selbst — Auslesen, Prüfen gegen Stammdaten, Übergabe — steht unter Belegverarbeitung; dort finden sich auch die Felder, die geprüft werden, und die Fälle, die bewusst in der Prüfliste landen. Für Kanzleien kommt der Mandantenbezug hinzu: getrennte Mandate, getrennte Kartei, getrennte Auswertung.
Welche KI eignet sich für die Buchhaltung?+
Für die Vorerfassung eignen sich Systeme, die Belege unabhängig vom Format auslesen, Lieferanten gegen die bestehende Kartei abgleichen und Daten für den Import vorbereiten. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern die Anbindung an BMD oder DATEV und eine Warteschlange für unsichere Fälle.
Funktioniert das auch ohne Schnittstelle zu BMD oder DATEV?+
Ja. Wo keine API vorgesehen ist, arbeiten wir über die vorgesehenen Import-Formate. Das ist weniger elegant, aber im Alltag stabil — und es vermeidet Abhängigkeit von Freigaben, die Sie nicht steuern.
Wie viel Handarbeit bleibt?+
Bei wiederkehrenden Lieferanten mit gleichbleibender Belegstruktur laufen erfahrungsgemäß rund 70 Prozent ohne Korrektur durch; bei einmaligen Lieferanten weniger. Ihre eigene Quote messen wir im Piloten an Ihrem echten Belegfluss.
Was passiert mit Mandantendaten?+
Für Kanzleien ist das Eintrittsbedingung und nicht Zusatzleistung: Verarbeitung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Nutzung für Modelltraining und offengelegte Unterauftragsverarbeiter samt Verarbeitungsort.
Wird KI den Steuerberater ersetzen?+
Nein, und der Grund ist nicht Technik, sondern Haftung. Die fachliche Bewertung ist eine Entscheidung im Einzelfall, für die jemand mit Berufszulassung geradesteht — ein System kann sie vorbereiten, aber nicht verantworten. Was tatsächlich verschwindet, ist die Arbeit davor: Belege abtippen, Lieferanten suchen, Zahlen gegeneinander prüfen. Das ist ein spürbarer Anteil der Kanzleistunden, aber es ist nicht der Beruf. Realistischer als die Verdrängung durch KI ist die Verdrängung durch Kanzleien, die diese Vorarbeit bereits automatisiert haben und deshalb günstiger anbieten.
Ersetzt das Personal?+
Nein — es verschiebt Arbeit. Der Vorgang wird vom Tippen zum Bestätigen, und die frei werdende Zeit geht in Arbeit, für die Mandanten tatsächlich zahlen. In Kanzleien, die keine neuen Leute finden, ist das der eigentliche Nutzen.
Was kostet der Einstieg?+
Discovery-Workshop ab 5.000 € mit Sichtung des Belegflusses und Fahrplan. Ein Umsetzungsprojekt auf bestehender Infrastruktur beginnt bei 25.000 €. Der Pilot läuft auf dem Belegfluss eines einzelnen Mandanten, damit die Zahlen Ihre eigenen sind.

Ein Mandant, zwei Wochen, Ihre eigenen Zahlen

Nennen Sie uns den Mandanten mit dem unangenehmsten Belegfluss. Im Piloten messen wir Durchlaufquote und Korrekturaufwand an genau diesem Material — und Sie entscheiden danach mit Zahlen statt mit Versprechen.

Noch nicht so weit? Die Leistung im Detail: Belege erfassen, prüfen, übergeben

Zuletzt aktualisiert: