Der Anspruch besteht. Der Nachweis fehlt
Nachtragsforderungen scheitern selten daran, dass sie unberechtigt wären — sie scheitern an der Dokumentation: fehlende Anzeige, verspätete Anmeldung, kein belegter Nachweis der Behinderung. Wir machen Leistungsverzeichnis, Vertrag, Nachträge und Schriftverkehr gemeinsam durchsuchbar, damit die Belege gefunden werden, solange sie noch etwas nützen.
Warum gehen berechtigte Ansprüche verloren?
Nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen des Zeitdrucks am Bau. Vier Muster wiederholen sich in fast jedem Projekt.
Was wird durchsuchbar?
Vier Bestände, die getrennt liegen und nur gemeinsam eine Anspruchsgrundlage ergeben.
Leistungsverzeichnis
Ist die strittige Leistung beschrieben, wo genau, in welcher Position und mit welcher Ausführungsart. Die Antwort mit Positionsnummer statt mit Erinnerung.
Vertrag und Nachträge
Vertragliche Regelungen, Fristen, Vergütungsvereinbarungen und alle Nachträge zusammen — einschließlich derer, die separat abgelegt wurden.
Schriftverkehr
Anordnungen, Anzeigen, Protokolle und Mailverkehr durchsuchbar, mit Datum und Absender. Der Bestand, in dem die Nachweise tatsächlich liegen.
Pläne und Revisionen
Beschriftungen, Positionen und Revisionsvermerke auffindbar — welcher Planstand galt zu welchem Zeitpunkt, ist bei Nachträgen die entscheidende Frage.
Woran misst man den Nutzen?
Die dritte Größe wirkt am direktesten auf das Ergebnis: eine verspätete Anzeige macht einen berechtigten Anspruch wertlos, unabhängig davon, wie gut er belegt ist.
Was wir nicht leisten
FAQ
Was lässt sich im Bauwesen sinnvoll automatisieren?+
Kann das Nachträge automatisch bewerten?+
Hilft das bei der Nachtragsdokumentation?+
Funktioniert das mit Plänen und Zeichnungen?+
Was ist mit VOB-Fristen?+
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?+
Was kostet das?+
Ein abgeschlossenes Projekt als Probe
Geben Sie uns die Unterlagen eines Projekts, bei dem ein Nachtrag strittig war. Sie sehen, welche Belege im Schriftverkehr tatsächlich vorhanden waren — und ob sie damals gefunden worden wären.