Was die Kanzlei schon weiß, wiederfinden
Der größte ungehobene Bestand einer Kanzlei ist ihre eigene Arbeit: Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen aus fünfzehn Jahren, die niemand findet, weil die Ablage nach Mandanten sortiert ist und nicht nach Argumenten. Wir machen diesen Bestand durchsuchbar — mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitung in der EU und Antworten, die ohne Fundstelle nicht existieren.
Warum ist die Kanzleiablage kein Wissensspeicher?
Weil sie nach Mandaten geordnet ist und nicht nach dem, wonach später gesucht wird. Vier Folgen daraus kennt jede Kanzlei ab einer gewissen Größe.
Was ändert sich im Tagesgeschäft?
Vier Anwendungen, geordnet nach Nutzen im Verhältnis zum Risiko.
Suche über den eigenen Bestand
Nach Sachverhalt fragen statt nach Dateinamen: «Wo haben wir zur Haftung des Geschäftsführers bei verspäteter Insolvenzanmeldung vorgetragen?» Antwort mit Schriftsatz und Absatz.
Vorarbeit bei Verträgen
Klauseln finden, gegen die eigenen Muster vergleichen, Fehlstellen markieren. Die Bewertung beginnt bei der Liste statt bei hundert ungelesenen Seiten.
Akten erschließen
Bei umfangreichen Verfahren: Chronologie, Beteiligte, Fundstellen zu einem Streitpunkt quer durch den Aktenbestand — als Einstieg, nicht als Ersatz für die Aktenkenntnis.
Wissen beim Ausscheiden sichern
Der Bestand bleibt durchsuchbar, wenn die Person geht. Das ist der Teil, der sich betriebswirtschaftlich am klarsten rechnet und am seltensten geplant wird.
Was verlangt die Verschwiegenheitspflicht technisch?
Die Verschwiegenheitspflicht verlangt Kontrolle über die Verarbeitung, kein Technologieverbot. Alle drei Punkte sind Bedingungen, nicht Empfehlungen — und alle drei scheitern beim privaten Konto, das heute vielerorts benutzt wird.
Wann sind wir nicht die Richtigen?
FAQ
Verträgt sich KI mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht?+
Was ist der sinnvollste erste Anwendungsfall in einer Kanzlei?+
Ersetzt das die juristische Recherche?+
Was ist mit Halluzinationen bei Fundstellen?+
Dürfen Mandatsdaten überhaupt in ein solches System?+
Lohnt sich das für eine kleine Kanzlei?+
Fällt der Einsatz unter den EU AI Act?+
Die Probe aufs Exempel
Nennen Sie uns eine Frage, die in Ihrer Kanzlei schon einmal bearbeitet wurde, und geben Sie uns einen abgegrenzten Ausschnitt Ihres Bestands. Wenn das System die alte Arbeit findet, haben Sie Ihre Antwort — und wenn nicht, ebenfalls.