Branche · Rechtsanwaltskanzleien

Was die Kanzlei schon weiß, wiederfinden

Der größte ungehobene Bestand einer Kanzlei ist ihre eigene Arbeit: Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen aus fünfzehn Jahren, die niemand findet, weil die Ablage nach Mandanten sortiert ist und nicht nach Argumenten. Wir machen diesen Bestand durchsuchbar — mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitung in der EU und Antworten, die ohne Fundstelle nicht existieren.

100 %
der Antworten mit Fundstelle im eigenen Bestand
EU
Verarbeitungsort, kein Drittlandtransfer
AVV
Auftragsverarbeitung statt privatem Konto

Warum ist die Kanzleiablage kein Wissensspeicher?

Weil sie nach Mandaten geordnet ist und nicht nach dem, wonach später gesucht wird. Vier Folgen daraus kennt jede Kanzlei ab einer gewissen Größe.

Dieselbe Frage wird zum dritten Mal neu bearbeitet, weil niemand weiß, dass ein Kollege sie 2021 schon beantwortet hat.
Das Wissen hängt an Personen. Wenn eine Anwältin geht, geht der Zugriff auf zwölf Jahre Argumentationsarbeit mit.
Die Volltextsuche im DMS findet Wörter, nicht Sachverhalte — wer nicht die exakte Formulierung von damals kennt, findet nichts.
Referendare und neue Kollegen kosten Einarbeitungszeit von Partnern, weil die Auskunft schneller ist als die Suche.

Was ändert sich im Tagesgeschäft?

Vier Anwendungen, geordnet nach Nutzen im Verhältnis zum Risiko.

Suche über den eigenen Bestand

Nach Sachverhalt fragen statt nach Dateinamen: «Wo haben wir zur Haftung des Geschäftsführers bei verspäteter Insolvenzanmeldung vorgetragen?» Antwort mit Schriftsatz und Absatz.

Vorarbeit bei Verträgen

Klauseln finden, gegen die eigenen Muster vergleichen, Fehlstellen markieren. Die Bewertung beginnt bei der Liste statt bei hundert ungelesenen Seiten.

Akten erschließen

Bei umfangreichen Verfahren: Chronologie, Beteiligte, Fundstellen zu einem Streitpunkt quer durch den Aktenbestand — als Einstieg, nicht als Ersatz für die Aktenkenntnis.

Wissen beim Ausscheiden sichern

Der Bestand bleibt durchsuchbar, wenn die Person geht. Das ist der Teil, der sich betriebswirtschaftlich am klarsten rechnet und am seltensten geplant wird.

Was verlangt die Verschwiegenheitspflicht technisch?

AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag — bei kostenlosen Konten nicht vorhanden
EU
bekannter Verarbeitungsort statt Standardvertragsklauseln
0
Mandatsdaten im Training fremder Modelle

Die Verschwiegenheitspflicht verlangt Kontrolle über die Verarbeitung, kein Technologieverbot. Alle drei Punkte sind Bedingungen, nicht Empfehlungen — und alle drei scheitern beim privaten Konto, das heute vielerorts benutzt wird.

Wann sind wir nicht die Richtigen?

Für juristische Recherche in Rechtsprechung und Literatur — dafür gibt es Fachdatenbanken, die wir nicht ersetzen und nicht ersetzen wollen.
Für Kanzleien, die eine Bewertung erwarten: das System liefert Funde mit Fundstelle, die Verantwortung bleibt vollständig bei der Anwältin.
Für Einheiten, bei denen das Projektvolumen deutlich unter 25.000 € liegen soll — dann ist ein Geschäftstarif mit klaren Nutzungsregeln der ehrlichere Weg.
Für Bestände, die ausschließlich als unlesbare Scans vorliegen. Das prüfen wir vorab an einer Stichprobe.

FAQ

Verträgt sich KI mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht?+
Nur unter Bedingungen, die kein kostenloses Konto erfüllt. Nötig sind Auftragsverarbeitungsvertrag, ein bekannter Verarbeitungsort und die Zusicherung, dass Mandatsdaten nicht ins Modelltraining fließen. Wo die Inferenz in der EU läuft, entfällt zusätzlich die Diskussion über Drittlandsübermittlung.
Was ist der sinnvollste erste Anwendungsfall in einer Kanzlei?+
Die Suche im eigenen Bestand: Schriftsätze, Gutachten, Mandatsakten. Hier ist der Nutzen sofort spürbar, das Ergebnis überprüfbar und der Schaden bei einem Fehltreffer gering — man findet ein Dokument nicht, man verliert keinen Fall.
Ersetzt das die juristische Recherche?+
Nein. Es ersetzt das Suchen im eigenen Haus — das Wiederfinden dessen, was die Kanzlei schon einmal erarbeitet hat. Die Bewertung, die Argumentation und die Verantwortung bleiben unverändert bei der Anwältin.
Was ist mit Halluzinationen bei Fundstellen?+
Das ist der Grund, warum wir ohne Quelle keine Aussage zulassen. Jede Antwort verweist auf Dokument und Absatz im eigenen Bestand; findet das System nichts, sagt es das. Erfundene Fundstellen entstehen dort, wo ein Modell frei formulieren darf — genau diese Freiheit nehmen wir ihm.
Dürfen Mandatsdaten überhaupt in ein solches System?+
Mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Rollenkonzept und dokumentierten Löschfristen ja — die Verschwiegenheitspflicht verlangt Kontrolle, kein Technologieverbot. Was nicht geht, ist die Nutzung privater Konten ohne Vertrag, und genau die findet in vielen Kanzleien bereits statt.
Lohnt sich das für eine kleine Kanzlei?+
Unterhalb eines Projektvolumens von etwa 25.000 € rechnet sich eine Einführung mit Anbindung und Betrieb nicht. Für kleinere Einheiten ist ein Geschäftstarif mit klaren Nutzungsregeln der ehrlichere Weg — das sagen wir im Erstgespräch.
Fällt der Einsatz unter den EU AI Act?+
Interne Recherche und Dokumentenarbeit liegen in der Regel in der niedrigsten Risikoklasse. Die Einordnung ist trotzdem zu dokumentieren, und die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025 unabhängig von Klasse und Kanzleigröße.

Die Probe aufs Exempel

Nennen Sie uns eine Frage, die in Ihrer Kanzlei schon einmal bearbeitet wurde, und geben Sie uns einen abgegrenzten Ausschnitt Ihres Bestands. Wenn das System die alte Arbeit findet, haben Sie Ihre Antwort — und wenn nicht, ebenfalls.