Was die Kanzlei schon weiß, wiederfinden
Der größte ungehobene Bestand einer Kanzlei ist ihre eigene Arbeit: Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen aus fünfzehn Jahren, die niemand findet, weil die Ablage nach Mandanten sortiert ist und nicht nach Argumenten. Wir machen diesen Bestand durchsuchbar — mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitung in der EU und Antworten, die ohne Fundstelle nicht existieren.
Warum ist die Kanzleiablage kein Wissensspeicher?
Weil sie nach Mandaten geordnet ist und nicht nach dem, wonach später gesucht wird. Vier Folgen daraus kennt jede Kanzlei ab einer gewissen Größe. Der wirtschaftliche Kern dieser vier Punkte wird selten ausgesprochen: Die Kanzlei bezahlt dieselbe Denkarbeit mehrfach. Beim dritten Mal ist es kein Erkenntnisgewinn mehr, sondern verlorene Marge — und bei Pauschalmandaten fällt das direkt auf das Ergebnis.
- Dieselbe Frage wird zum dritten Mal neu bearbeitet, weil niemand weiß, dass ein Kollege sie 2021 schon beantwortet hat.
- Das Wissen hängt an Personen. Wenn eine Anwältin geht, geht der Zugriff auf zwölf Jahre Argumentationsarbeit mit.
- Die Volltextsuche im DMS findet Wörter, nicht Sachverhalte — wer nicht die exakte Formulierung von damals kennt, findet nichts.
- Referendare und neue Kollegen kosten Einarbeitungszeit von Partnern, weil die Auskunft schneller ist als die Suche.
Was ändert sich im Tagesgeschäft?
Vier Anwendungen, geordnet nach Nutzen im Verhältnis zum Risiko.
Suche über den eigenen Bestand
Nach Sachverhalt fragen statt nach Dateinamen: «Wo haben wir zur Haftung des Geschäftsführers bei verspäteter Insolvenzanmeldung vorgetragen?» Antwort mit Schriftsatz und Absatz.
Vorarbeit bei Verträgen
Klauseln finden, gegen die eigenen Muster vergleichen, Fehlstellen markieren. Die Bewertung beginnt bei der Liste statt bei hundert ungelesenen Seiten.
Akten erschließen
Bei umfangreichen Verfahren: Chronologie, Beteiligte, Fundstellen zu einem Streitpunkt quer durch den Aktenbestand — als Einstieg, nicht als Ersatz für die Aktenkenntnis.
Wissen beim Ausscheiden sichern
Der Bestand bleibt durchsuchbar, wenn die Person geht. Das ist der Teil, der sich betriebswirtschaftlich am klarsten rechnet und am seltensten geplant wird.
Was verlangt die Verschwiegenheitspflicht technisch?
Drei Bedingungen, die nicht verhandelbar sind und die ein kostenloses Konto sämtlich verfehlt. Die Verschwiegenheitspflicht verlangt keine Abstinenz von Technik, sondern Kontrolle über die Verarbeitung — und Kontrolle beginnt bei der Frage, mit wem überhaupt ein Vertrag besteht. Bei kostenlosen Konten existiert er nicht — und genau dort findet die Nutzung heute in vielen Kanzleien statt.
Die Verschwiegenheitspflicht verlangt Kontrolle über die Verarbeitung, kein Technologieverbot. Alle drei Punkte sind Bedingungen, nicht Empfehlungen — und alle drei scheitern beim privaten Konto, das heute vielerorts benutzt wird.
Wann sind wir nicht die Richtigen?
Vier Fälle, in denen wir absagen. Der erste ist der wichtigste: Für Recherche in Rechtsprechung und Literatur gibt es Fachdatenbanken, die wir weder ersetzen wollen noch könnten. Unser Gegenstand ist der eigene Bestand der Kanzlei — der, für den es keine Datenbank gibt.
- Für juristische Recherche in Rechtsprechung und Literatur — dafür gibt es Fachdatenbanken, die wir nicht ersetzen und nicht ersetzen wollen.
- Für Kanzleien, die eine Bewertung erwarten: das System liefert Funde mit Fundstelle, die Verantwortung bleibt vollständig bei der Anwältin.
- Für Einheiten, bei denen das Projektvolumen deutlich unter 25.000 € liegen soll — dann ist ein Geschäftstarif mit klaren Nutzungsregeln der ehrlichere Weg.
- Für Bestände, die ausschließlich als unlesbare Scans vorliegen. Das prüfen wir vorab an einer Stichprobe.
FAQ
Verträgt sich KI mit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht?+
Was ist der sinnvollste erste Anwendungsfall in einer Kanzlei?+
Ersetzt das die juristische Recherche?+
Was ist mit Halluzinationen bei Fundstellen?+
Dürfen Mandatsdaten überhaupt in ein solches System?+
Lohnt sich das für eine kleine Kanzlei?+
Fällt der Einsatz unter den EU AI Act?+
Die Probe aufs Exempel
Nennen Sie uns eine Frage, die in Ihrer Kanzlei schon einmal bearbeitet wurde, und geben Sie uns einen abgegrenzten Ausschnitt Ihres Bestands. Wenn das System die alte Arbeit findet, haben Sie Ihre Antwort — und wenn nicht, ebenfalls.
Zuletzt aktualisiert: