ChatGPT im Unternehmen: was gilt und was hilft
Zulässig ist der Einsatz, wenn drei Dinge stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, deaktiviertes Training auf Ihren Eingaben und ein geklärter Verarbeitungsort. In der kostenlosen Variante ist keine dieser Bedingungen erfüllt — dort ist jede Eingabe mit Kunden- oder Mitarbeiterbezug ein Datenschutzvorfall. Der praktisch wichtigere Teil ist aber ein anderer: in den meisten Unternehmen wird das Werkzeug längst genutzt, nur ohne Freigabe.
Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz zulässig?
Drei Punkte, alle drei schriftlich. Fehlt einer, hilft auch eine interne Richtlinie nicht weiter.
Abgeschlossen, versioniert, mit Liste der Unterauftragsverarbeiter und ihren Ländern.
Vertraglich zugesichert, nicht nur als Schalter in den Einstellungen.
Wo laufen die Modelle tatsächlich, wer hat Zugriff, welche Transfermechanismen greifen.
Die kostenlose Variante erfüllt keinen dieser Punkte. Das ist kein Werturteil über das Produkt — es ist schlicht ein Verbraucherdienst, der für betriebliche Verarbeitung nicht gebaut wurde.
Was tun, wenn Mitarbeiter es längst nutzen?
Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Der erste Reflex — ein Verbot — verschlimmert die Lage: die Nutzung wandert auf private Geräte und private Konten, wo weder Protokolle noch Vertrag noch Aufsicht existieren.
Wirksam ist die umgekehrte Reihenfolge: erst eine erlaubte Alternative bereitstellen, dann Regeln setzen, dann die unkontrollierte Nutzung beenden. Fünf Schritte, die sich in zwei bis drei Wochen umsetzen lassen.
- 1Bestand aufnehmen
Fragen Sie ohne Sanktionsandrohung, wer welche Werkzeuge nutzt. Ergebnis ist fast immer länger als erwartet — und es ist die Grundlage für alles Weitere.
- 2Erlaubte Variante bereitstellen
Geschäftstarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine eigene Lösung in der EU. Ohne Alternative ist jede Regel wirkungslos.
- 3Nutzungsregel auf einer Seite
Welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen, was nie hineingehört, wer bei Zweifeln entscheidet.
- 4Einweisung durchführen
Bezogen auf Ihre Systeme und Daten. Deckt zugleich die Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU AI Act ab.
- 5Unkontrollierte Nutzung beenden
Erst jetzt — wenn es eine erlaubte Alternative gibt und die Regeln bekannt sind.
Welche Alternative gibt es, wenn Daten die EU nicht verlassen dürfen?
Ein Assistent auf Infrastruktur in der EU, betrieben mit offenen Modellen. Für die betrieblich häufigsten Aufgaben — Recherche in eigenen Dokumenten, Zusammenfassungen, Entwürfe, Übersetzungen — ist der Unterschied im Ergebnis gering, und der Verarbeitungsort ist nachprüfbar statt zugesichert.
Ehrlich bleibt: bei offenen kreativen Aufgaben und sehr langen Kontexten liegen die großen Anbieter weiter vorn. Wer beides braucht, fährt zweigleisig — interne Daten im EU-System, unkritische Allzweckaufgaben im Geschäftstarif mit AVV.
Wie wir das betreiben, steht auf der Seite zurInferenz-Plattform; die Auswahlkriterien für Anbieter unterDSGVO-konforme Werkzeuge.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT im Unternehmen datenschutzkonform?+
Was passiert mit Daten, die Mitarbeiter eingeben?+
Dürfen Kundendaten hinein?+
Unsere Leute nutzen es längst ohne Freigabe. Was jetzt?+
Was ist die Alternative, wenn Daten die EU nicht verlassen dürfen?+
Brauchen wir eine Betriebsvereinbarung?+
Aus der Grauzone in drei Wochen
Bestandsaufnahme, erlaubte Alternative, Nutzungsregel, Einweisung — dieselben Artefakte decken zugleich die Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU AI Act ab. Wenn Sie das selbst erledigen können, sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch.