KI-Kompetenz: die Pflicht, die alle trifft
Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die das Verständnis der Beschäftigten für die von ihnen eingesetzte KI fördern. Die Pflicht gilt seit Februar 2025, kennt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße und hängt nicht an der Risikoklasse — auch wer nur einen Textassistenten nutzt, ist betroffen. Der Digital-Omnibus hat den Maßstab im Juli 2026 gesenkt, die Pflicht selbst aber bestehen lassen. Verlangt wird kein Informatikwissen, sondern anwendungsbezogenes Urteilsvermögen: was das Werkzeug kann, wo es irrt und welche Daten hineingehören. Den Nachweis führt der Arbeitgeber.
Was verlangt Artikel 4 genau?
Seit dem 27. Juli 2026 gilt ein anderer Wortlaut als der, den die meisten Übersichten noch wiedergeben. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befassten Personen zu unterstützen — unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, Einsatzkontext und der Personen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.
Vorher stand dort: „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen“. Der Unterschied ist der Maßstab. Sicherstellenist ein Ergebnis, unterstützen ist eine Handlung. Ausdrücklich klargestellt ist nun, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau bei einer einzelnen Person garantiert werden muss.
Das wird verbreitet als Entwarnung gelesen, und das ist es nicht. Gestrichen wurde nichts: die Pflicht steht weiterhin in Artikel 4, sie gilt weiterhin seit dem 2. Februar 2025, sie kennt weiterhin keine Ausnahme nach Risikoklasse oder Unternehmensgröße. Verschoben hat sich, woran gemessen wird. Wer keine Maßnahmen ergreift, erfüllt auch die neue Fassung nicht — und «Maßnahmen ergriffen» ist eine Behauptung, die im Streitfall belegt werden muss.
Praktisch ändert sich dadurch wenig an dem, was zu tun ist. Eine Zertifizierung war nie vorgeschrieben und ist es auch jetzt nicht, ein bestimmtes Format ebenfalls nicht. Angemessen bleibt, was zum konkreten Einsatz passt: wer ein Werkzeug zur Textzusammenfassung nutzt, braucht anderes Wissen als jemand, der KI in der Bewerbervorauswahl einsetzt.
Welche Inhalte gehören in die Schulung?
Sechs Themen decken den Alltag ab. Entscheidend ist, dass sie sich auf die Werkzeuge beziehen, die bei Ihnen tatsächlich laufen.
- Was das System tut — und was nicht
- Wie Antworten entstehen, warum sie plausibel und trotzdem falsch sein können, wo die Grenzen des jeweiligen Werkzeugs liegen.
- Umgang mit Daten
- Welche Informationen hineingegeben werden dürfen, welche nicht, und was mit ihnen danach geschieht. Der häufigste Fehler im Alltag.
- Ergebnisse prüfen
- Woran man eine erfundene Antwort erkennt, wie mit Quellenverweisen gearbeitet wird, wann eine zweite Meinung nötig ist.
- Rollen und Verantwortung
- Wer entscheidet, wer prüft, wer eskaliert. «Die KI hat das vorgeschlagen» ist keine Begründung.
- Kennzeichnung nach außen
- Wann Kunden erfahren müssen, dass KI im Spiel war — bei Chatbots und generierten Inhalten.
- Meldewege
- Was zu tun ist, wenn das System offensichtlich falsche oder problematische Ergebnisse liefert.
Was zählt als Nachweis?
Vier Dokumente, die zusammen eine belastbare Akte ergeben — mehr wird in der Praxis selten verlangt.
- 1Datierte Teilnehmerliste mit Namen, Rolle und Datum der Einweisung.
- 2Inhaltsübersicht: welche Themen behandelt wurden, bezogen auf die eigenen Systeme.
- 3Die verwendeten Unterlagen — Folien, Handout oder interne Seite.
- 4Eine kurze Nutzungsregel: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen, wer bei Zweifeln entscheidet.
Der vierte Punkt ist der wertvollste: eine Seite Nutzungsregel verhindert im Alltag mehr Schaden als jede Schulungsstunde — vor allem beim Thema Daten, sieheChatGPT im Unternehmen. Ein Muster mit den Stellen, die Sie selbst entscheiden müssen, steht unterKI-Richtlinie für Unternehmen.
Wann und wie oft schulen?
Die Verordnung nennt kein Intervall. Vier Anlässe haben sich als praktikabel erwiesen: bei Einführung eines Werkzeugs, bei Eintritt neuer Mitarbeiter, bei wesentlicher Änderung des Systems und einmal jährlich zur Auffrischung.
Der dritte Anlass wird gern vergessen. Wenn ein Anbieter das Modell wechselt oder neue Funktionen freischaltet, ändert sich, was das Werkzeug kann und wo es irrt — und damit auch das, was Ihre Leute wissen müssen.
Unterscheidet sich die Schulung nach Abteilung?
Der rechtliche Teil ist für alle gleich, der praktische nicht. Wer in der Buchhaltung Belege prüft, braucht andere Beispiele als jemand, der Verträge liest — und ein Schulungstag, der an fremden Beispielen vorbeiredet, erfüllt den Buchstaben und verändert nichts.
- Buchhaltung und Rechnungswesen— wann ein ausgelesener Betrag zu prüfen ist, woran man eine unsichere Erkennung erkennt und warum die Übergabeschwelle kein Makel ist.
- Recht und Compliance— warum eine Aussage ohne Fundstelle im Zweifel nicht existiert und wo die Bewertung zwingend beim Menschen bleibt.
- Einkauf— Angebote und Rahmenverträge gegen die eigene Vorlage stellen, ohne der Zusammenfassung mehr zu glauben als dem Absatz, aus dem sie stammt.
- Personal— der heikelste Bereich: Entscheidungen mit Rechtsfolge für Menschen gehören nicht in ein System, und genau das muss im Schulungsprotokoll stehen.
Die Inhalte richten sich nach den Werkzeugen, die bei Ihnen tatsächlich laufen. Was dabei entsteht — Unterlagen, Nutzungsregel, Teilnahmenachweis — gehört zurUmsetzung der Pflichtenund nicht in eine separate Rechnung.
Häufige Fragen
Bieten Sie KI-Schulungen als eigenständige Leistung an?+
Brauchen wir eine Schulung je Abteilung — Buchhaltung, Produktion, Personal?+
Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?+
Ist die Schulungspflicht durch den Digital-Omnibus entfallen?+
Was bedeutet KI-Kompetenz konkret?+
Gilt die Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen?+
Wie weist man KI-Kompetenz gegenüber einer Behörde nach?+
Ist Artikel 4 einmalig zu erfüllen oder dauerhaft?+
Reicht ein Online-Kurs?+
Schulung mit Bezug auf Ihre eigenen Systeme
Ein generischer Online-Kurs erfüllt den Buchstaben, aber nicht den Zweck. Wir bauen die Einweisung um die Werkzeuge herum, die bei Ihnen laufen, und liefern die Unterlagen und die Nutzungsregel gleich mit — als Teil der Bestandsaufnahme, nicht als Extraposten.
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