KI-Kompetenz: die Pflicht, die alle trifft
Artikel 4 verlangt, dass Beschäftigte, die KI einsetzen, sie auch verstehen. Die Pflicht gilt seit Februar 2025, kennt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße und hängt nicht an der Risikoklasse — auch wer nur einen Textassistenten nutzt, ist betroffen. Verlangt wird kein Informatikwissen, sondern anwendungsbezogenes Urteilsvermögen: was das Werkzeug kann, wo es irrt und welche Daten hineingehören. Den Nachweis führt der Arbeitgeber.
Was verlangt Artikel 4 genau?
Der Wortlaut ist knapp: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen — unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Ausbildung, Einsatzkontext und der Personen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.
Zwei Wörter tragen die Last. «Ausreichend»heißt: gemessen am konkreten Einsatz, nicht an einem abstrakten Lehrplan. Wer ein Werkzeug zur Textzusammenfassung nutzt, braucht anderes Wissen als jemand, der KI in der Bewerbervorauswahl einsetzt. «Nach besten Kräften» heißt: der Aufwand darf verhältnismäßig sein — er darf aber nicht null sein.
Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben, ein bestimmtes Format auch nicht. Vorgeschrieben ist das Ergebnis: Ihre Leute wissen, womit sie arbeiten.
Welche Inhalte gehören in die Schulung?
Sechs Themen decken den Alltag ab. Entscheidend ist, dass sie sich auf die Werkzeuge beziehen, die bei Ihnen tatsächlich laufen.
- Was das System tut — und was nicht
- Wie Antworten entstehen, warum sie plausibel und trotzdem falsch sein können, wo die Grenzen des jeweiligen Werkzeugs liegen.
- Umgang mit Daten
- Welche Informationen hineingegeben werden dürfen, welche nicht, und was mit ihnen danach geschieht. Der häufigste Fehler im Alltag.
- Ergebnisse prüfen
- Woran man eine erfundene Antwort erkennt, wie mit Quellenverweisen gearbeitet wird, wann eine zweite Meinung nötig ist.
- Rollen und Verantwortung
- Wer entscheidet, wer prüft, wer eskaliert. «Die KI hat das vorgeschlagen» ist keine Begründung.
- Kennzeichnung nach außen
- Wann Kunden erfahren müssen, dass KI im Spiel war — bei Chatbots und generierten Inhalten.
- Meldewege
- Was zu tun ist, wenn das System offensichtlich falsche oder problematische Ergebnisse liefert.
Was zählt als Nachweis?
Vier Dokumente, die zusammen eine belastbare Akte ergeben — mehr wird in der Praxis selten verlangt.
- 1Datierte Teilnehmerliste mit Namen, Rolle und Datum der Einweisung.
- 2Inhaltsübersicht: welche Themen behandelt wurden, bezogen auf die eigenen Systeme.
- 3Die verwendeten Unterlagen — Folien, Handout oder interne Seite.
- 4Eine kurze Nutzungsregel: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen, wer bei Zweifeln entscheidet.
Der vierte Punkt ist der wertvollste: eine Seite Nutzungsregel verhindert im Alltag mehr Schaden als jede Schulungsstunde — vor allem beim Thema Daten, sieheChatGPT im Unternehmen.
Wann und wie oft schulen?
Die Verordnung nennt kein Intervall. Vier Anlässe haben sich als praktikabel erwiesen: bei Einführung eines Werkzeugs, bei Eintritt neuer Mitarbeiter, bei wesentlicher Änderung des Systems und einmal jährlich zur Auffrischung.
Der dritte Anlass wird gern vergessen. Wenn ein Anbieter das Modell wechselt oder neue Funktionen freischaltet, ändert sich, was das Werkzeug kann und wo es irrt — und damit auch das, was Ihre Leute wissen müssen.
Häufige Fragen
Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?+
Was bedeutet «ausreichende KI-Kompetenz» konkret?+
Gilt die Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen?+
Was zählt als Nachweis?+
Wie oft muss geschult werden?+
Reicht ein Online-Kurs?+
Schulung mit Bezug auf Ihre eigenen Systeme
Ein generischer Online-Kurs erfüllt den Buchstaben, aber nicht den Zweck. Wir bauen die Einweisung um die Werkzeuge herum, die bei Ihnen laufen, und liefern die Unterlagen und die Nutzungsregel gleich mit — als Teil der Bestandsaufnahme, nicht als Extraposten.