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Leistung · Belege und Rechnungen

Belege erfassen, ohne sie abzutippen

Eingangsrechnungen, Lieferscheine und Kassenbelege werden ausgelesen, gegen Ihre Stammdaten geprüft und in das Format übergeben, mit dem Ihre Buchhaltung ohnehin arbeitet. Was das System nicht sicher erkennt, läuft nicht durch, sondern landet mit markierten Feldern in einer Prüfliste. Bei üblichen Eingangsrechnungen passieren so rund 70 Prozent ohne Rückfrage.

~70 %
ohne Rückfrage durchgelaufen
DATEV · BMD
Übergabe im gewohnten Format
ab 1.000
Belege im Monat lohnt es sich

Warum reicht klassische Beleganerkennung nicht?

Vorlagenbasierte Erkennung funktioniert, solange die Belege gleich aussehen. Genau das tun sie im Tagesgeschäft nicht — und an diesen vier Stellen bricht sie regelmäßig. Der gemeinsame Nenner: Sie sucht Felder über ihre Position auf dem Blatt. Kontextbasierte Auswertung fragt stattdessen, was ein Wert ist — eine Rechnungsnummer wird erkannt, weil sie in einem Zusammenhang steht, nicht weil sie an einer bestimmten Stelle steht. Deshalb ist ein unbekanntes Layout kein Sonderfall mehr.

  • Jeder Lieferant hat ein eigenes Layout, und es ändert sich ohne Ankündigung. Eine Vorlage pro Lieferant ist Pflege, die niemand leistet.
  • Mehrseitige Rechnungen mit Positionen über den Seitenumbruch hinweg werden auseinandergerissen.
  • Sammelbelege und Gutschriften passen in kein Feldschema — sie landen im Zweifel als Ausnahme in der Handarbeit.
  • Fotografierte Belege aus dem Außendienst sind schief, geknickt und schlecht belichtet. Vorlagenerkennung gibt hier zuerst auf.

Wie läuft die Verarbeitung ab?

Vier Schritte pro Beleg — jeder protokolliert, jeder nachvollziehbar. Der Preis der Flexibilität ist, dass das Ergebnis nicht deterministisch ist; deshalb gehört zu jedem produktiven Ablauf eine Schwelle, unterhalb derer nicht gebucht, sondern vorgelegt wird. Diese Schwelle ist keine Schwäche des Systems, sondern die Bedingung dafür, dass es überhaupt in die Buchhaltung darf.

Auslesen mit Kontext

Felder werden inhaltlich zugeordnet statt nach Position: die Rechnungsnummer wird als solche erkannt, auch wenn sie diesmal rechts oben statt links unten steht.

Prüfen gegen Stammdaten

Lieferant bekannt, Steuersatz plausibel, Beträge stimmig, Bestellbezug vorhanden. Widersprüche werden markiert, nicht überschrieben.

Schwelle statt Durchlauf

Was unsicher bleibt, geht in eine Prüfliste mit hervorgehobenen Feldern. Der Bearbeiter korrigiert eine Stelle, nicht den ganzen Beleg.

Übergabe ins Zielsystem

Export in das Format Ihrer Buchhaltung — DATEV, BMD oder das ERP. Buchung und Freigabe bleiben in Ihren Prozessen und Berechtigungen.

Was ändert sich rechnerisch?

Die Rechnung, die wir im Discovery gemeinsam aufstellen, hat drei Größen: Belegvolumen im Monat, durchschnittliche Erfassungszeit je Beleg und Anteil der Fälle, die ohne Rückfrage durchlaufen. Der dritte Wert ist der einzige, den man vorher nicht kennt — deshalb wird er im Pilot an Ihren Belegen gemessen und nicht im Angebot versprochen. Wichtiger als der Durchschnitt ist dabei die Verteilung: Ein Bestand mit wenigen Stammlieferanten erreicht deutlich mehr als einer mit vielen Einmalzahlungen, und beide liegen hinter derselben Durchschnittszahl.

4.500
Belege im Monat als typische Ausgangslage
~70 %
davon ohne manuellen Eingriff
1 Stelle
statt ganzem Beleg bei einer Korrektur

Die Zahlen sind eine Modellrechnung für ein mittleres Belegaufkommen, keine Zusage. Ihre Quote hängt von Belegvielfalt und Stammdatenqualität ab und wird im Pilot gemessen.

Wann lohnt sich das nicht?

Vier Situationen, in denen wir abraten. Die erste ist eine reine Rechnung, die anderen drei betreffen Voraussetzungen, die sich nicht durch Software ersetzen lassen — und die im Projekt zu entdecken teurer ist als im Erstgespräch.

  • Unter etwa tausend Belegen im Monat — dann ist der Aufwand für Anbindung und Ausnahmeregeln höher als die eingesparte Zeit.
  • Wenn die Stammdaten nicht gepflegt sind: gegen einen unvollständigen Lieferantenstamm lässt sich nichts prüfen, und die Fehler wandern nur an eine andere Stelle.
  • Wenn eine vollautomatische Buchung ohne jede Prüfung erwartet wird. Wir bauen die Schwelle bewusst ein.
  • Wenn die Belege ausschließlich in Papierform vorliegen und kein Scanprozess existiert — der ist Voraussetzung, nicht Teil des Projekts.

Österreich und Deutschland im Vergleich

Wer in beiden Ländern bucht, arbeitet mit zwei Regelwerken, die sich an den praktisch wichtigsten Stellen unterscheiden. Vier davon betreffen die Belegprüfung direkt.

Worum es gehtÖsterreichDeutschland
Pflichtangaben der Rechnung§ 11 UStG§ 14 UStG
Grenze für Kleinbetragsrechnungen400 € brutto250 € brutto
Aufbewahrungsfrist7 Jahre, § 132 BAO8 Jahre für Buchungsbelege, § 147 AO; 10 Jahre für Bücher, Inventare und Abschlüsse
Ordnungsrahmen für die VerarbeitungBAO samt VerfahrensdokumentationGoBD

Unterschiedliche Betragsgrenzen sind der häufigste Grund für falsch abgelehnte Belege: eine Rechnung über 300 € ist in Österreich eine Kleinbetragsrechnung und in Deutschland nicht.

Welche Rechnungsmerkmale werden geprüft?

Ein Beleg ist nicht deshalb buchbar, weil die Zahlen erkannt wurden, sondern weil die Pflichtangaben vollständig sind. Geprüft wird gegen die Merkmale, die das Umsatzsteuergesetz verlangt — in Österreich § 11 UStG, in Deutschland § 14 UStG: vollständige Namen und Anschriften beider Seiten, UID beziehungsweise Steuernummer, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, Zeitpunkt der Lieferung, Entgelt nach Steuersätzen getrennt, Steuerbetrag und Steuersatz. Fehlt eine dieser Angaben, wandert der Beleg in die Prüfliste statt in die Buchung.

  • Kleinbetragsrechnungen haben weniger Pflichtangaben — die Grenze liegt in Österreich bei 400 €, in Deutschland bei 250 €; unterschiedliche Schwellen sind ein häufiger Grund für falsch abgelehnte Belege.
  • Bei Reverse Charge fehlt der Steuerbetrag nicht versehentlich, sondern richtigerweise — das System darf das nicht als Fehler markieren.
  • Aufbewahrung: sieben Jahre nach § 132 BAO in Österreich. In Deutschland acht Jahre für Buchungsbelege — das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt, für alle Belege, deren Frist zu diesem Zeitpunkt noch lief. Bei Büchern, Inventaren und Jahresabschlüssen bleibt es bei zehn Jahren, und eine noch offene Festsetzungsfrist nach §§ 169, 170 AO kann die Aufbewahrung verlängern. Das betrifft nicht nur das Original, sondern auch die maschinellen Verarbeitungsprotokolle.
  • Die Prüfung ersetzt keine steuerliche Beurteilung: das System stellt fest, ob eine Angabe fehlt, nicht ob der Vorsteuerabzug zusteht.

FAQ

Gibt es eine ausführliche Anleitung zum Nachlesen?+
Ja, der Leitfaden zur Belegerfassung beschreibt denselben Ablauf Schritt für Schritt, samt Rechenbeispiel und den Stellen, an denen Projekte hängen bleiben. Er steht im Wissensbereich und ist als Vorbereitung auf das Erstgespräch gedacht.
Wer arbeitet damit im Alltag — die Buchhaltung oder die IT?+
Die Buchhaltung. Nach der Einrichtung ist der Vorgang derselbe wie vorher, nur beginnt er beim Bestätigen statt beim Abtippen; die IT wird für Anbindung und Rechte gebraucht, danach nicht mehr täglich. Was sich in der Abteilung sonst noch ändert, beschreibt die Seite zur Buchhaltung.
Was macht KI bei der Belegverarbeitung besser als OCR?+
OCR liest Zeichen, versteht aber keinen Kontext. Sie scheitert an abweichenden Layouts, mehrseitigen Rechnungen und Sammelbelegen. Ein KI-gestützter Ablauf ordnet Felder inhaltlich zu — er erkennt die Rechnungsnummer daran, was sie ist, nicht daran, wo sie auf dem Blatt steht.
Wie hoch ist die Trefferquote realistisch?+
Bei üblichen Eingangsrechnungen laufen typischerweise um die 70 Prozent ohne Rückfrage durch. Der Rest geht mit markierter Unsicherheit an einen Menschen. Die genaue Quote hängt von der Belegvielfalt ab und wird im Pilot an Ihren Daten gemessen, nicht vorher zugesagt.
Funktioniert das mit DATEV oder BMD?+
Ja. Wir übergeben in das Format, das Ihre Buchhaltung ohnehin verwendet, statt eine zweite Datenhaltung aufzubauen. Die Prüfung und Buchung bleiben dort, wo Ihre Prozesse und Berechtigungen bereits sitzen.
Was passiert mit Belegen, die das System nicht sicher erkennt?+
Sie laufen nicht durch. Unterhalb einer definierten Sicherheitsschwelle landet der Beleg in einer Prüfliste mit Markierung der unklaren Felder — der Bearbeiter korrigiert nur diese Stelle statt den ganzen Beleg neu zu erfassen.
Lernt das System aus unseren Korrekturen?+
Ja, auf Ebene der Zuordnungsregeln und wiederkehrenden Lieferanten. Ihre Belege fließen dabei nicht in das Training eines fremden Modells — die Verarbeitung läuft auf unserer Infrastruktur in der EU.
Was kostet die Einführung?+
Der Discovery-Workshop mit Belegaufnahme und PoC startet bei 5.000 €. Ein produktiver Ablauf auf bestehender Infrastruktur beginnt bei 25.000 €, abhängig von Belegarten und Anbindungstiefe.
Ab welchem Volumen lohnt sich das?+
Die Schwelle liegt bei rund tausend Belegen im Monat. Anbindung, Testbetrieb und Ausnahmeregeln kosten unabhängig von der Menge dasselbe, und darunter holt die eingesparte Bearbeitungszeit das nicht ein — gesagt wird das im Discovery, nicht nach der Beauftragung.

Zwanzig Belege genügen für eine Aussage

Schicken Sie uns zwanzig typische Eingangsrechnungen — gern mit den Ausreißern, die heute Ärger machen. Sie bekommen die ausgelesenen Felder zurück und eine realistische Durchlaufquote für Ihr Belegbild.

Noch nicht so weit? Für Kanzleien: derselbe Ablauf über viele Mandanten

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