Datenschutz · Stand September 2026

KI und DSGVO: was erlaubt ist

KI mit personenbezogenen Daten ist erlaubt — unter Bedingungen. Drei Fragen entscheiden: Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung? Wo wird tatsächlich verarbeitet und wer hat Zugriff? Fließen die Daten in Modelltraining ein? Wer diese drei beantworten kann, hat den Großteil der Diskussion hinter sich. Wer sie nicht beantworten kann, sollte keine Kundendaten in das Werkzeug geben — unabhängig davon, wie der Anbieter heißt.

3 Fragen
entscheiden über Zulässigkeit
AVV
Grundvoraussetzung
EU
unser Verarbeitungsort

Welche drei Fragen entscheiden?

Sie ersetzen keine Datenschutzprüfung, aber sie sortieren in wenigen Minuten aus, was gar nicht erst in die engere Wahl gehört.

  1. 1
    Gibt es eine Rechtsgrundlage?

    Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder Einwilligung — und ist die Verarbeitung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst?

  2. 2
    Wo wird verarbeitet und wer hat Zugriff?

    Nicht der Firmensitz zählt, sondern der tatsächliche Ort der Verarbeitung und die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit ihren Ländern.

  3. 3
    Fließen die Daten ins Training?

    Standardeinstellung prüfen und vertraglich absichern. «Wir trainieren nicht auf Kundendaten» ohne Vertragsklausel ist keine Zusicherung.

Woran unterscheiden sich Anbieter wirklich?

Sechs Kriterien, die man beim Anbieter erfragen und schriftlich bekommen sollte. Marketingbegriffe wie «sicher» oder «europäisch» sagen für sich genommen nichts.

Verarbeitungsort
In welchem Land laufen die Modelle tatsächlich — nicht wo der Anbieter registriert ist.
Auftragsverarbeitung
Liegt ein AVV vor, ist er öffentlich, versioniert und enthält er die Unterauftragsverarbeiter?
Training auf Ihren Daten
Standardmäßig aus oder standardmäßig an? Und ist das vertraglich zugesichert?
Speicherdauer
Werden Anfragen protokolliert, wie lange, und wer kann sie einsehen?
Zugriff durch Dritte
Welche Unterauftragsverarbeiter sind beteiligt und in welchen Ländern sitzen sie?
Nachweisbarkeit
Lässt sich das alles belegen — oder steht es nur in einem Marketingtext?

Ausführlich mit Prüfschema:DSGVO-konforme Werkzeuge auswählen.

Wie verhalten sich DSGVO und EU AI Act zueinander?

Sie gelten nebeneinander und regeln Verschiedenes. Die DSGVO fragt, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Der AI Act fragt, welches Risiko vom Einsatz des Systems ausgeht — unabhängig davon, ob personenbezogene Daten im Spiel sind.

In der Praxis überschneiden sie sich dort, wo KI über Menschen entscheidet: dann greifen beide, und die Anforderungen addieren sich. Ein Assistent über technische Dokumentation ohne Personenbezug berührt die DSGVO kaum, unterliegt aber trotzdem der Schulungspflicht nach Artikel 4.

Häufige Fragen

Darf man personenbezogene Daten in KI-Systeme geben?+
Ja, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt, die Verarbeitung dokumentiert ist und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter besteht. Kritisch ist weniger das «ob» als das «wohin»: entscheidend sind Verarbeitungsort, Speicherdauer und ob die Daten in Modelltraining einfließen.
Ist ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform nutzbar?+
In der kostenlosen Variante praktisch nicht, in den Geschäftsvarianten unter Bedingungen: Auftragsverarbeitungsvertrag, abgeschaltetes Training auf Ihren Daten, geregelter Verarbeitungsort. Ohne diese drei Punkte ist jeder Prompt mit Kundendaten ein Vorfall.
Was bedeutet Zero Retention?+
Der Anbieter speichert Anfragen und Antworten nicht über die Verarbeitung hinaus. Das ist nachprüfbar nur, wenn es vertraglich zugesichert und technisch belegt ist — eine Aussage auf der Website reicht als Nachweis nicht.
Reicht es, wenn der Anbieter in der EU sitzt?+
Nein. Entscheidend ist, wo tatsächlich verarbeitet wird und wer Zugriff hat. Ein europäisches Unternehmen kann US-Infrastruktur nutzen; dann greifen Fragen nach Drittlandtransfer und Zugriffsrechten trotzdem.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?+
Bei umfangreicher Verarbeitung personenbezogener Daten oder Bewertung von Personen in der Regel ja. Für einen Assistenten über technische Dokumentation ohne Personenbezug meist nicht — die Prüfung selbst sollte dokumentiert sein.
Was ist mit Daten von Mitarbeitern?+
Beschäftigtendaten sind besonders sensibel: Leistungsüberwachung und Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind nach dem AI Act teils verboten, im Übrigen greifen Mitbestimmung und Zweckbindung. Mehr dazu auf der Unterseite zu Mitarbeiterdaten.

Wenn die Antwort auf Frage zwei unklar ist

Bei uns lautet sie: eigene Infrastruktur in der EU, kein Weiterreichen an US-Anbieter, kein Training auf Kundendaten, offengelegte Unterauftragsverarbeiter mit Verarbeitungsort. Das ist nachprüfbar und steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht nur auf dieser Seite.