Die bekannteste Frist der KI-Verordnung gilt nicht mehr
Der 2. August 2026 stand jahrelang für den Hochrisiko-Stichtag. Seit der Verordnung (EU) 2026/1744 ist er der 2. Dezember 2027. Verschoben wurde ausgerechnet der Teil, der die wenigsten Unternehmen betrifft — die zwei Fristen, die fast jeden betreffen, blieben unangetastet.
Wann gilt was?
- 1. August 2024Inkrafttreten
- Die Verordnung ist in Kraft. Ab hier laufen alle weiteren Fristen — die Verpflichtungen greifen aber gestaffelt.
- 2. Februar 2025Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
- Die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 gelten. Zugleich greift Artikel 4 zur KI-Kompetenz — für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Risikoklasse und Größe. Diese beiden Termine hat der Omnibus nicht angetastet.
- 2. August 2025Allzweck-KI und Aufsichtsstruktur
- Pflichten für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck nach den Artikeln 51 bis 56, Vorschriften zu Sanktionen und die Benennung der nationalen Behörden. Ebenfalls unverändert.
- 27. Juli 2026Digital-Omnibus in Kraft
- Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung: die Hochrisiko-Pflichten werden verschoben, Artikel 4 wird neu gefasst, Artikel 5 erhält ein zusätzliches Verbot. Was seit Februar 2025 und August 2025 gilt, bleibt bestehen.
- 2. August 2026Transparenzpflichten nach Artikel 50
- Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte und Offenlegung gegenüber Menschen, die mit einem System interagieren. Nicht verschoben — dies ist die Frist, die für Anwender tatsächlich im Jahr 2026 liegt.
- 2. Dezember 2026Zwei Übergangsfristen laufen aus
- Das mit dem Omnibus neu eingeführte Verbot nach Artikel 5 greift vollständig. Zugleich endet die viermonatige Schonfrist für Wasserzeichen nach Artikel 50 Absatz 2 bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.
- 2. August 2027Reallabore in den Mitgliedstaaten
- Frist für die Einrichtung der nationalen KI-Reallabore — ebenfalls durch den Omnibus nach hinten gerückt. Betrifft die Mitgliedstaaten, nicht die Unternehmen.
- 2. Dezember 2027Hochrisiko nach Anhang III
- Verschoben vom 2. August 2026. Eigenständige Hochrisiko-Systeme — Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritische Infrastruktur. Das ist die Frist, die in älteren Übersichten noch im Jahr 2026 steht.
- 2. August 2028Hochrisiko in Produkten
- Verschoben vom 2. August 2027. Systeme, die als Sicherheitsbauteil in bereits regulierte Produkte eingebaut sind (Anhang I) — längere Frist wegen der bestehenden Konformitätsverfahren.
- 2. August 2030Bestandssysteme der öffentlichen Hand
- Für vor dem Stichtag in Betrieb genommene Hochrisiko-Systeme in Behörden gelten eigene Übergangsregeln.
Welche Frist wird am häufigsten übersehen?
Die aus dem Februar 2025 — und zwar deshalb, weil sie unspektakulär ist. Die Aufmerksamkeit richtete sich auf die Hochrisiko-Systematik, die für die meisten Unternehmen gar nicht einschlägig ist. Nun ist genau dieser Teil um sechzehn Monate nach hinten gerückt, während Artikel 4 zur KI-Kompetenz seit anderthalb Jahren gilt und jeden trifft, der KI einsetzt.
Der Omnibus hat auch Artikel 4 angefasst, aber nicht abgeschafft. Aus „einen ausreichenden Grad an KI-Kompetenz sicherstellen“ wurde „die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen“, mit der ausdrücklichen Klarstellung, dass kein bestimmter Kompetenzgrad bei einer einzelnen Person garantiert werden muss. Das ist eine Absenkung des Maßstabs, keine Streichung der Pflicht: gefordert bleiben Maßnahmen, und Maßnahmen müssen im Streitfall nachweisbar sein.
Verlangt wird also weiterhin, dass die Personen, die mit den Systemen arbeiten, deren Möglichkeiten und Grenzen verstehen — bezogen auf die eingesetzten Werkzeuge und die eigenen Daten. Eine Zertifizierung war nie gefordert und ist es auch jetzt nicht.
Die zweite häufig übersehene Konstellation: Pflichten knüpfen an den tatsächlichen Einsatz an, nicht an eine Entscheidung der Geschäftsführung. Wo Mitarbeiter ohne Freigabe KI nutzen — und das ist der Normalfall — laufen die Pflichten bereits.
Was ist jetzt zu tun?
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge. Erstens Bestandsaufnahme: welche KI-Werkzeuge werden tatsächlich genutzt, von wem, mit welchen Daten — ohne Sanktionsandrohung, sonst wird die Liste unvollständig.Zweitens Einordnung: jeder Anwendungsfall einer Risikoklasse zugeordnet, mit Begründung. Drittens Schulung an den eigenen Werkzeugen, dokumentiert.
Für ein Unternehmen mit Standardwerkzeugen sind das zwei bis drei Wochen. Der aufwendigste Teil ist nicht die Dokumentation, sondern die ehrliche Bestandsaufnahme — sie fördert regelmäßig Werkzeuge zutage, von denen die IT nie gehört hat.
Die Verschiebung ändert an dieser Reihenfolge nichts. Wer auf den 2. Dezember 2027 wartet, wartet auf eine Frist, die ihn wahrscheinlich gar nicht betrifft, und versäumt dabei zwei, die bereits laufen. Rechtsgrundlage für den hier wiedergegebenen Stand ist die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.
Häufige Fragen
Welche Frist ist für ein normales Unternehmen relevant?+
Zwei — und seit dem Omnibus ist keine davon die Hochrisiko-Frist. Der 2. Februar 2025 ist verstrichen: seither gelten die verbotenen Praktiken und Artikel 4 zur KI-Kompetenz, für jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III stehen erst am 2. Dezember 2027 an, und für die meisten Anwender sind sie ohnehin nicht einschlägig.
Stimmt es, dass die Hochrisiko-Frist verschoben wurde?+
Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus zur KI, ist am 24. Juli 2026 veröffentlicht worden und seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Anhang III rückt vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027, Anhang I vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Verschoben, nicht gestrichen: die Anforderungen selbst bleiben inhaltlich bestehen. Übersichten, die den 2. August 2026 noch als Hochrisiko-Termin führen, geben den Stand vor dem 27. Juli 2026 wieder.
Gilt die Schulungspflicht wirklich schon?+
Ja, seit dem 2. Februar 2025 — und sie hat den Omnibus überlebt, wenn auch in anderer Form. Artikel 4 verlangte bisher, einen ausreichenden Grad an KI-Kompetenz sicherzustellen; jetzt verlangt er, die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmter Kompetenzgrad bei einer einzelnen Person garantiert werden muss. Die Pflicht zu handeln bleibt, der Maßstab ist milder geworden. Sie hängt weder an einer Risikoklasse noch an der Unternehmensgröße.
Was passiert, wenn eine Frist verstrichen ist?+
Es gibt keinen automatischen Bußgeldbescheid. Relevant wird es bei einer Prüfung, einem Vorfall oder einer Beschwerde — und dann zählt, ob eine dokumentierte Einordnung und ein Schulungsnachweis vorliegen. Beides nachträglich zu erstellen ist möglich, aber deutlich unangenehmer als vorher.
Ändern sich diese Termine noch?+
Einmal haben sie sich bereits geändert, und zwar erheblich. Ob weitere Anpassungen folgen, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Für die Planung ist das aber zweitrangig: verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten, die den meisten Anwendern gar nicht gelten. Was seit Februar 2025 und August 2026 gilt, blieb in beiden Runden unangetastet — und genau das ist der Teil, der jedes Unternehmen betrifft.
Wir setzen KI erst 2028 ein. Betrifft uns das früher?+
Die Pflichten knüpfen an den Einsatz an, nicht an ein Datum. Wer heute nichts einsetzt, hat heute nichts zu tun — mit einer Ausnahme: in vielen Häusern wird längst KI genutzt, nur ohne Freigabe. Diese Schattennutzung löst die Pflichten aus, unabhängig davon, was offiziell beschlossen wurde.
Was tun wir zuerst?+
Bestandsaufnahme: welche KI-Werkzeuge werden tatsächlich genutzt, von wem, mit welchen Daten. Ohne diese Liste lässt sich weder einordnen noch schulen — und sie deckt regelmäßig mehr auf als erwartet.
Zuletzt aktualisiert: