EU AI Act · für Betreiber

Pflichten für Unternehmen, die KI einsetzen

Der EU AI Act trifft nicht nur Anbieter von KI, sondern jedes Unternehmen, das sie nutzt — in der Rolle des Betreibers. Für die meisten Mittelständler bedeutet das drei konkrete Pflichten: die eingesetzten Systeme klassifizieren, Mitarbeiter nachweislich schulen und die Nutzung dokumentieren. Wer nur Standardwerkzeuge wie ChatGPT oder Copilot einsetzt, fällt in die niedrigste Risikostufe —aber nicht aus der Pflicht.

Wen betrifft der Anwendungsbereich?

Maßgeblich ist nicht der Sitz des Anbieters, sondern der Ort des Einsatzes. Ein amerikanisches Werkzeug in einem österreichischen Betrieb fällt unter die Verordnung, ein europäisches Werkzeug mit Ergebnissen in der EU ebenfalls.

Die Rolle des Betreibers entsteht automatisch, sobald ein KI-System im Unternehmen genutzt wird — unabhängig von Größe, Branche und davon, ob die Software zugekauft, gemietet oder selbst gebaut ist. Ausgenommen ist ausschließlich die private Nutzung außerhalb beruflicher Tätigkeit.

In der Praxis wird das am häufigsten übersehen, weil Unternehmen davon ausgehen, die Pflichten lägen beim Hersteller. Ein Teil davon liegt dort tatsächlich — der Rest beim eigenen Haus, und den nimmt niemand ab.

Welche Anforderungen stellt der EU AI Act konkret?

Die ersten drei Pflichten gelten immer. Die letzten drei greifen, sobald ein System als hochriskant eingestuft ist.

gilt immer

Systeme einordnen

Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Werkzeuge, Zuordnung zu einer der vier Risikoklassen, schriftliche Begründung. Umfasst auch Werkzeuge, die Fachbereiche eigenständig eingeführt haben.

gilt immer

KI-Kompetenz sicherstellen

Artikel 4 verlangt ausreichendes Verständnis bei allen, die KI einsetzen — angemessen zu Rolle und Anwendungsfall. Der Nachweis liegt beim Arbeitgeber.

gilt immer

Einsatz dokumentieren

Wer nutzt welches System wofür, mit welchen Daten, unter welcher Aufsicht. Bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.

ab Hochrisiko

Menschliche Aufsicht

Bei Hochrisiko-Anwendungen muss eine Person die Ergebnisse prüfen können und befugt sein, sie zu übergehen. «Der Algorithmus hat entschieden» ist keine zulässige Begründung.

ab Hochrisiko

Betroffene informieren

Werden Beschäftigte am Arbeitsplatz einem Hochrisiko-System ausgesetzt, sind sie vorab zu informieren. In Deutschland kommt die Mitbestimmung des Betriebsrats hinzu.

ab Hochrisiko

Vorfälle melden

Schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen sind dem Anbieter und gegebenenfalls der Marktüberwachungsbehörde zu melden.

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht?

Ja, aber nur dort, wo Menschen sonst getäuscht werden könnten. Ein Chatbot im Kundenkontakt muss erkennbar machen, dass am anderen Ende eine Maschine sitzt. Synthetische Bilder, Audio und Video sind als solche zu kennzeichnen.

Für rein interne Werkzeuge ohne Außenwirkung greift die Pflicht in der Regel nicht — ein Assistent, der Mitarbeitern Antworten aus Firmendokumenten liefert, braucht kein Hinweisschild. Sobald derselbe Assistent Kunden antwortet, ändert sich das.

Was können Sie diese Woche tun?

Fünf Schritte, für die Sie niemanden brauchen. Das Ergebnis ist bereits ein belastbarer Nachweis, dass Sie sich mit der Einordnung befasst haben.

  1. 1Liste aller eingesetzten KI-Werkzeuge erstellen — inklusive derer, die Fachbereiche selbst eingeführt haben.
  2. 2Je Werkzeug den Zweck notieren: was genau wird damit entschieden oder vorbereitet.
  3. 3Prüfen, ob eines davon Menschen betrifft: Auswahl, Bewertung, Zugang zu Leistungen.
  4. 4Schulungsstand erfassen: wer arbeitet mit KI und wurde nachweislich eingewiesen.
  5. 5Ergebnis in einer Tabelle festhalten und datieren — das ist bereits Ihre Einordnungsdokumentation.

Was in der Tabelle stehen sollte

System · Zweck · verarbeitete Datenarten · Risikoklasse · Begründung der Einstufung · verantwortliche Person · Datum. Die Begründung ist der Teil, den Prüfer lesen: «minimal» ohne Herleitung ist keine Dokumentation.

Was passiert bei Verstößen?

Die Bußgelder sind nach Schwere gestaffelt. Für Betreiber ist die mittlere Stufe relevant — Verstöße gegen Betreiberpflichten, nicht gegen Verbote.

Verbotene Praktiken
bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Verstoß gegen sonstige Pflichten
bis 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes
Falsche Angaben gegenüber Behörden
bis 7,5 Mio. € oder 1 % des Jahresumsatzes

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung vor, dass die Obergrenzen anteilig angewendet werden.

Wann Sie uns dafür nicht brauchen

  • Wenn im Haus ausschließlich Standardwerkzeuge ohne Personenbezug laufen — dann reichen Liste, Begründung und eine Schulung.
  • Wenn Sie eine rechtliche Bewertung brauchen: dafür ist eine Kanzlei zuständig, wir liefern die technische Seite.
  • Wenn noch gar keine KI eingesetzt wird — dann genügt eine datierte Notiz, dass das geprüft wurde.

Häufige Fragen

Betrifft der EU AI Act unser Unternehmen überhaupt?+
Wenn Sie KI im Betrieb einsetzen, ja — als Betreiber. Die Rolle entsteht unabhängig von Unternehmensgröße und davon, ob die Software zugekauft ist. Nicht betroffen sind Sie nur, wenn im Haus keinerlei KI-System genutzt wird; auch das sollte dokumentiert sein.
Welche Anforderungen stellt der EU AI Act an Betreiber?+
Drei: die eingesetzten Systeme nach Risiko einordnen, Beschäftigte nachweislich in KI-Kompetenz schulen (Artikel 4) und den Einsatz dokumentieren. Bei Hochrisiko-Anwendungen kommen menschliche Aufsicht, Protokollierung und Information der Betroffenen hinzu.
Gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?+
Ja, bei begrenztem Risiko. Chatbots müssen erkennbar machen, dass man mit einer Maschine spricht; synthetische Inhalte und Deepfakes sind als solche zu kennzeichnen. Für interne Werkzeuge ohne Außenwirkung greift das in der Regel nicht.
Was ist der Anwendungsbereich — gilt das auch für Anbieter außerhalb der EU?+
Ja. Maßgeblich ist, wo das System eingesetzt wird oder wo seine Ergebnisse verwendet werden, nicht wo der Anbieter sitzt. Ein US-Werkzeug im österreichischen Betrieb fällt unter die Verordnung.
Wie dokumentiert man die Einordnung praktisch?+
Eine Tabelle reicht in den meisten Fällen: System, Zweck, Datenarten, Risikoklasse, Begründung, Verantwortlicher, Datum. Wichtig ist die Begründung — «minimal» ohne Herleitung ist keine Dokumentation.
Was kostet die Umsetzung?+
Für ein mittelständisches Unternehmen mit Standardanwendungen ist es überwiegend Eigenleistung: Bestandsaufnahme, Tabelle, Schulung. Aufwendig wird es bei Hochrisiko-Fällen. Unser Discovery-Workshop mit Bestandsaufnahme und Einordnung startet bei 5.000 €.

Wenn die Einordnung nicht eindeutig ist

Grenzfälle gibt es vor allem dort, wo KI Entscheidungen über Menschen vorbereitet. Wir nehmen den Bestand auf, ordnen die Anwendungsfälle ein und liefern die technische Dokumentation samt Belegketten — die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Kanzlei.