EU AI Act · Aufbau

Drei Artikel betreffen Sie. Der Rest die Hersteller

Die Verordnung wirkt unübersichtlich, weil der Großteil ihres Umfangs Anbieter adressiert — also die Hersteller der Systeme. Für ein Unternehmen, das KI einsetzt, zählen drei Stellen: Artikel 4, Artikel 26 und Artikel 50. Diese Seite ist die Landkarte dorthin.

Wie ist die Verordnung aufgebaut?

Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen — und Artikel 4 mit der Pflicht zur KI-Kompetenz, der praktisch wichtigste Artikel für gewöhnliche Anwender.
Kapitel IIVerbotene Praktiken
Artikel 5. Acht Anwendungen, die seit Februar 2025 untersagt sind, unabhängig von Schutzmaßnahmen oder Einwilligung.
Kapitel IIIHochrisiko-Systeme
Der umfangreichste Teil: Einstufung, Anforderungen an Anbieter, Pflichten der Betreiber, Konformitätsbewertung. Hierher gehört auch Artikel 26 für Anwender.
Kapitel IVTransparenzpflichten
Artikel 50. Kennzeichnung von Interaktion mit KI, von synthetischen Inhalten und von Deepfakes — der Teil, der ab August 2026 viele Unternehmen betrifft.
Kapitel VAllzweck-KI-Modelle
Pflichten für Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich der Sonderregeln für Modelle mit systemischem Risiko.
Anhang IHarmonisierte Rechtsvorschriften
Produktbereiche mit bestehenden Konformitätsverfahren — Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge. KI als Sicherheitsbauteil darin ist Hochrisiko.
Anhang IIIHochrisiko-Bereiche
Acht Anwendungsbereiche, in denen ein eigenständiges System als hochriskant gilt: Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur und weitere.
ErwägungsgründeAuslegungshilfe
Kein bindender Regelungstext, aber die maßgebliche Quelle für die Auslegung unbestimmter Begriffe — und oft verständlicher als der Artikel selbst.

Welche drei Artikel zählen für Anwender?

Artikel 4 — KI-Kompetenz. Gilt seit Februar 2025, für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Risikoklasse und Größe. Der praktisch wichtigste Artikel und der am häufigsten übersehene, weil er unspektakulär formuliert ist.

Artikel 26 — Pflichten der Betreiber. Greift, wenn Sie ein Hochrisiko-System einsetzen: Verwendung nach Anleitung, menschliche Aufsicht durch befähigte Personen, Aufbewahrung der Protokolle, Information der Betroffenen.

Artikel 50 — Transparenz. Ab August 2026: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen, und synthetische Inhalte sind maschinenlesbar zu kennzeichnen.

Dazu kommt eine Stelle, die keine Pflicht begründet, aber den Pflichtenumfang verschiebt: Artikel 25 regelt, wann ein Betreiber zum Anbieter wird — etwa bei wesentlicher Änderung eines Systems oder bei Verwendung unter eigenem Namen. Wer das übersieht, unterschätzt seine Rolle erheblich.

Häufige Fragen

Welche Artikel muss ein Anwenderunternehmen kennen?+

Drei: Artikel 4 (KI-Kompetenz, gilt seit Februar 2025 für jeden), Artikel 26 (Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-Systemen) und Artikel 50 (Transparenzpflichten ab August 2026). Alles andere richtet sich überwiegend an Anbieter — also an die Hersteller der Systeme.

Was ist der Unterschied zwischen Artikel und Erwägungsgrund?+

Die Artikel sind der bindende Regelungstext. Die Erwägungsgründe stehen davor, sind nicht unmittelbar bindend, aber die maßgebliche Auslegungshilfe — bei unbestimmten Begriffen führen sie oft schneller zur Antwort als der Artikel selbst.

Warum ist die Unterscheidung Anhang I und Anhang III wichtig?+

Weil daran unterschiedliche Fristen und Verfahren hängen. Anhang III betrifft eigenständige Systeme in acht Anwendungsbereichen und gilt ab August 2026. Anhang I betrifft KI als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten und gilt wegen der bestehenden Konformitätsverfahren erst ab August 2027.

Wo steht, ob wir Anbieter oder Betreiber sind?+

In Artikel 3 (Begriffsbestimmungen) und in Artikel 25, der regelt, wann ein Betreiber zum Anbieter wird — etwa bei wesentlicher Änderung eines Systems oder bei Verwendung unter eigenem Namen. Diese Verschiebung wird häufig übersehen und ändert den Pflichtenumfang erheblich.

Gibt es eine verbindliche deutsche Fassung?+

Ja, alle Sprachfassungen im Amtsblatt sind gleichermaßen verbindlich. Bei Zweifeln lohnt der Vergleich mit der englischen Fassung — Abweichungen im Wortlaut sind selten, aber sie kommen vor und sind bei Auslegungsfragen aufschlussreich.

Ersetzt diese Übersicht die Lektüre?+

Nein. Sie ist eine Landkarte, damit Sie die richtige Stelle finden — für die rechtliche Bewertung bleibt der Verordnungstext maßgeblich und Ihre Rechtsabteilung zuständig.