Nicht jedes KI-Vorhaben braucht eine Folgenabschätzung
Die Pflicht knüpft an ein voraussichtlich hohes Risiko für die Betroffenen an, nicht an den Einsatz einer bestimmten Technik. Ein Assistent für interne Handbücher löst sie in aller Regel nicht aus; ein System, das Bewerbungen vorsortiert, fast immer. Die Frage lässt sich in einem Gespräch klären — und sie gehört an den Anfang, weil die DSFA vor der ersten echten Akte fertig sein muss.
Wann ist eine DSFA nötig?
Vier Anlässe, von denen drei in Artikel 35 Absatz 3 stehen und einer bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
Systematische umfangreiche Bewertung persönlicher Aspekte
Profiling als Grundlage von Entscheidungen mit Rechtswirkung — die Konstellation aus Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe a. Bewerberauswahl und Bonitätsbewertung fallen darunter, ein Dokumentenassistent nicht.
Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien
Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten über Weltanschauung oder Gewerkschaftszugehörigkeit. In Kanzleien und im Gesundheitswesen praktisch häufig, weil der Aktenbestand solche Daten enthält, ohne dass das der Anlass des Vorhabens wäre.
Systematische umfangreiche Überwachung öffentlicher Bereiche
Für die meisten Unternehmen gegenstandslos — hier vollständigkeitshalber, weil die Aufzählung des Absatzes 3 sonst unvollständig wirkt.
Die Liste der Aufsichtsbehörde
Nach Artikel 35 Absatz 4 führen die Aufsichtsbehörden eigene Listen von Verarbeitungsvorgängen, für die eine DSFA vorgeschrieben ist. Diese Listen unterscheiden sich zwischen den Ländern und zwischen Deutschland und Österreich — ein Blick darauf gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Was hineingehört — und was nur Umfang erzeugt
Artikel 35 Absatz 7 nennt vier Bestandteile, und mehr braucht es nicht: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitung samt Zwecken, eine Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Bewertung der Risiken für die Betroffenen, und die geplanten Abhilfemaßnahmen.
Der Teil, der bei KI-Vorhaben regelmäßig zu dünn ausfällt, ist der zweite. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt eine Antwort auf die Frage, ob der Zweck auch mit weniger Daten erreichbar wäre — und bei Sprachmodellen lautet die Antwort überraschend oft ja. Ein Assistent, der auf freigegebene Dokumente statt auf den gesamten Dateibestand zugreift, erreicht denselben Nutzen mit einem Bruchteil des Risikos. Diese Überlegung gehört in die Abwägung, und sie verändert das Vorhaben.
Was nur Umfang erzeugt: Beschreibungen der Technologie im Allgemeinen, Wiedergaben des Gesetzestexts, Risikokataloge ohne Bezug zum konkreten Fall. Eine dreißigseitige DSFA ohne begründete Entscheidung ist schwächer als eine fünfseitige mit.
Was ein Dienstleister dazu liefern kann — und was nicht
Die DSFA nimmt der Verantwortliche vor; ein Auftragsverarbeiter kann sie nicht an seiner Stelle erstellen, weil er weder den Zweck noch die Abwägung kennt. Was er liefern kann und liefern muss, ist die technische Grundlage, auf der die Abwägung überhaupt möglich wird.
Konkret sind das fünf Angaben: welche Datenbestände das System liest und welche ausdrücklich nicht; wo die Verarbeitung stattfindet und wer dort Zugriff hat; was protokolliert wird und wie lange; ob Eingaben und Ausgaben dauerhaft gespeichert werden; und an welcher Stelle ein Mensch das Ergebnis prüft, bevor es Wirkung entfaltet. Diese fünf Punkte füllen den beschreibenden Teil der DSFA fast vollständig.
Was ein Dienstleister nicht liefern kann, ist die rechtliche Bewertung. Wir stellen fest, was das System tut; ob das im konkreten Fall verhältnismäßig ist, entscheidet Ihre Rechtsabteilung oder Ihr Datenschutzbeauftragter.
Häufige Fragen
Brauchen wir für jedes KI-Vorhaben eine DSFA?+
Was ist der Unterschied zur Folgenabschätzung nach der KI-Verordnung?+
Wann muss die DSFA fertig sein?+
Wer erstellt sie?+
Was, wenn das Restrisiko hoch bleibt?+
Wie umfangreich muss das sein?+
Hilft es, wenn die Verarbeitung im EWR bleibt?+
Die Vorfrage, die eine Woche spart
Bevor eine DSFA geschrieben wird, lohnt die Frage, ob sie überhaupt nötig ist — und ob sich das Vorhaben so zuschneiden lässt, dass sie es nicht wird. Beschreiben Sie den geplanten Anwendungsfall und die Datenbestände; das ist in einem Gespräch geklärt.
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