Deutschland hat sein KI-Gesetz — und es fordert nichts Neues
Das KI-MIG ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und bündelt die nationale KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur. Viele Übersichten schreiben weiterhin, die Umsetzung stehe aus. Für Unternehmen ist die entscheidende Nachricht aber eine andere: Zusätzliche inhaltliche Pflichten entstehen ausdrücklich keine.
Was regelt das KI-MIG — und was nicht?
Eine europäische Verordnung gilt unmittelbar; sie wird nicht in nationales Recht umgesetzt wie eine Richtlinie. Zu regeln bleibt daher nur, was die Verordnung den Mitgliedstaaten überlässt: Welche Behörde ist zuständig, wie laufen Verfahren, wo gehen Beschwerden ein, wer betreibt das Reallabor. Genau das tut das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz.
Was es nicht tut, ist für die Planung wichtiger: Es schafft keine zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen an Unternehmen. Wer seine Systeme eingeordnet, seine Leute eingewiesen und seine Transparenzhinweise gesetzt hat, muss wegen des KI-MIG nichts nachholen. Auch eigene Straftatbestände — etwa für Deepfakes — wurden nicht geschaffen.
Verfahrensrechtlich gibt es allerdings eine bemerkenswerte Verschärfung: Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren nur noch mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einstellen. Das verschiebt Gewicht von der Verfolgungsbehörde zur Fachaufsicht.
Wer ist wofür zuständig?
Die Bündelung ist keine vollständige. Sechs Stellen teilen sich die Aufsicht, und welche für Sie gilt, hängt an Ihrer Branche.
Bundesnetzagentur
Zentrale Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle nach Artikel 70 Absatz 2 und zentrale Beschwerdestelle nach Artikel 85. Dort entsteht zusätzlich ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum.
BaFin
Behält die Zuständigkeit für KI-Systeme, die unmittelbar mit beaufsichtigten Finanzdienstleistungen zusammenhängen — das Gesetz zählt die betroffenen Tätigkeiten einzeln auf.
Produktbezogene Marktüberwachung
Für KI als Sicherheitsbauteil in bereits harmonisierten Produktbereichen (Anhang I) bleiben die bestehenden Behörden zuständig. Für Hersteller ändert sich die Anlaufstelle also nicht.
Landesbehörden
Für KI-Systeme, die von Stellen der Länder eingesetzt werden. Medienaufsicht liegt bei den staatsfernen Landesmedienanstalten.
Unabhängige Kammer bei der Bundesnetzagentur
Drei Mitglieder unter Vorsitz des Präsidenten, weisungsfrei, mit jährlichem Bericht an den Bundestag. Zuständig für die heiklen Hochrisiko-Bereiche: biometrische Identifizierung zur Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und demokratische Prozesse.
Bundesfinanzministerium
Vetorecht beim Einsatz von KI in Steuersachen — zum Schutz des Steuergeheimnisses.
Was folgt daraus für ein Unternehmen?
Zwei Dinge, und beide sind organisatorisch, nicht inhaltlich.Erstens der Ansprechpartner: Fragen zur Einordnung, zur Auslegung und zu Meldungen laufen künftig über die Bundesnetzagentur. Wer in einem beaufsichtigten Finanzdienst tätig ist, bleibt bei der BaFin; wer KI als Sicherheitsbauteil in ein reguliertes Produkt einbaut, bei seiner bisherigen Marktüberwachung.
Zweitens der Beschwerdeweg. Das Gesetz schreibt ihn ausdrücklich barrierearm und niedrigschwellig vor. Das ist für Betroffene gedacht, wirkt aber in beide Richtungen: Ein unzufriedener Bewerber, ein abgelehnter Kunde oder ein Wettbewerber erreicht die Aufsicht mit geringem Aufwand. Verfahren entstehen in der Praxis über diesen Weg häufiger als durch anlasslose Kontrollen.
Die Konsequenz ist dieselbe wie bei der Verordnung selbst: Der Zeitpunkt ist unvorhersehbar, also entscheidet, ob die Unterlagen vorher fertig waren. Eine dokumentierte Einordnung und ein Schulungsnachweis sind in wenigen Tagen erstellt — nachträglich sind sie dieselbe Arbeit unter schlechteren Umständen.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland ein eigenes KI-Gesetz?+
Ja. Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz — kurz KI-MIG — wurde am 11. Juni 2026 vom Bundestag beschlossen und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es setzt die KI-Verordnung nicht inhaltlich um, denn eine Verordnung gilt unmittelbar; es regelt, welche deutsche Behörde wofür zuständig ist und wie Verfahren ablaufen.
Entstehen durch das KI-MIG zusätzliche Pflichten für Unternehmen?+
Keine. Das ist der praktisch wichtigste Punkt am ganzen Gesetz: Es schafft ausdrücklich keine zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen an Unternehmen oder Bürger. Sämtliche materiellen Pflichten folgen unmittelbar aus der KI-Verordnung. Wer sich auf die europäischen Vorgaben eingestellt hat, muss wegen des KI-MIG nichts nachholen — er weiß jetzt nur, an wen er sich wendet.
An wen wenden wir uns bei Fragen oder Beschwerden?+
An die Bundesnetzagentur. Sie ist zentrale Anlaufstelle und zugleich Beschwerdestelle; das Gesetz schreibt den Zugang ausdrücklich als barrierearm und niedrigschwellig vor — nicht in der Begründung, sondern im Gesetzestext. Für Unternehmen bedeutet das zweierlei: ein Ansprechpartner für eigene Fragen, und ein leicht erreichbarer Weg für Beschwerden Dritter über den eigenen KI-Einsatz.
Wie hoch sind die deutschen Bußgelder?+
Zweistufig. Für die Verstöße gegen die KI-Verordnung selbst gilt unmittelbar Artikel 99 mit seinen europäischen Rahmen. Daneben führt das KI-MIG eigene nationale Ordnungswidrigkeiten ein — im Wesentlichen Auskunfts- und Dokumentationsverstöße gegenüber der Aufsicht — mit einer Obergrenze von 50 000 Euro. Gegen Behörden von Bund und Ländern werden keine Geldbußen verhängt.
Gibt es ein Reallabor?+
Die Bundesnetzagentur muss mindestens ein KI-Reallabor nach den Artikeln 57 und 58 der Verordnung einrichten. Forschungseinrichtungen und Hochschulen erhalten vorrangigen Zugang. Für ein mittelständisches Unternehmen ist das eher mittelbar interessant — als Quelle für Auslegungspraxis, weniger als eigener Zugang.
Ändert das etwas an den Fristen?+
Nichts. Die Termine stehen in der KI-Verordnung und wurden durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geändert, nicht durch deutsches Recht: Anhang III ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028, Transparenzpflichten seit 2. August 2026, Verbote und KI-Kompetenz seit 2. Februar 2025. Das KI-MIG regelt die Zuständigkeit, nicht den Kalender.
Und wenn wir in Österreich sitzen, aber in Deutschland verkaufen?+
Dann gelten dieselben materiellen Pflichten, aber zwei Zuständigkeitsordnungen. In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR zentrale Anlaufstelle, die Marktüberwachung ist auf sektorale Behörden verteilt. In Deutschland läuft beides über die Bundesnetzagentur. Für die Vorbereitung ändert das wenig, für die Korrespondenz im Ernstfall alles.
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