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Glossar

KI-Beauftragter

Ein KI-Beauftragter ist eine innerbetrieblich benannte Person, die den KI-Einsatz überblickt, Einordnungen pflegt und Ansprechpartner ist. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht: Die KI-Verordnung kennt keine Entsprechung zum Datenschutzbeauftragten. Sinnvoll ist die Rolle trotzdem — nur nicht, weil sie vorgeschrieben wäre, sondern weil ohne sie niemand die Übersicht führt.

Ist ein KI-Beauftragter vorgeschrieben?

Nein. Die KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber zu bestimmten Ergebnissen — Einordnung, menschliche Aufsicht, Transparenz, Maßnahmen zur KI-Kompetenz —, sie schreibt aber keine Organisationsform und keine benannte Person vor. Anders als Artikel 37 DSGVO, der den Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen zwingend verlangt.

Wer Ihnen eine Bestellpflicht verkauft, verwechselt entweder beide Regelwerke oder verkauft eine Zertifizierung. Beides kommt vor, und die Zertifikate dazu sind ein eigener Markt geworden.

Warum ist die Rolle trotzdem sinnvoll?

Weil die Pflichten aus der Verordnung an einen fortlaufenden Zustand anknüpfen und nicht an ein einmaliges Projekt. Systeme kommen hinzu, Anwendungsfälle verschieben sich, Fachbereiche beschaffen eigenständig. Ohne eine zuständige Person veraltet die Einordnung innerhalb eines Jahres — und sie ist genau dann wertlos, wenn sie gebraucht wird.

Die Rolle muss dabei keine Stelle sein. In einem Betrieb mit hundert Beschäftigten ist sie ein Teil einer bestehenden Aufgabe, meist bei der IT-Leitung, dem Datenschutzkoordinator oder der Qualitätssicherung angesiedelt. Entscheidend ist die Benennung, nicht der Umfang.

Was gehört zu dieser Aufgabe?

Vier Dinge. Die Liste der eingesetzten Systeme aktuell halten. Für jeden neuen Anwendungsfall die Einordnung mit Begründung festhalten. Die Nachweise zur KI-Kompetenz sammeln. Und Ansprechpartner sein, wenn jemand ein auffälliges Ergebnis meldet oder ein neues Werkzeug einführen möchte.

Der vierte Punkt ist der wichtigste und wird am häufigsten vergessen. Wo niemand zuständig ist, wird nicht gemeldet, sondern umgangen — und Schattennutzung ist der Zustand, den alle Pflichten der Verordnung voraussetzen, ohne dass jemand davon weiß.

Wovon ist das zu unterscheiden?

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte ist unter den Voraussetzungen des Artikels 37 DSGVO zwingend zu benennen, ist weisungsfrei und besonders geschützt. Für einen KI-Beauftragten gilt nichts davon. Beide Rollen in einer Person zu vereinen ist möglich und häufig sinnvoll, solange die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten dadurch nicht in Frage steht.

KI-Ausschuss des Betriebsrats

Ein Gremium auf Arbeitnehmerseite, kein Teil der Unternehmensorganisation. Es vertritt Interessen und erfüllt keine Betreiberpflichten — die Funktionen sind zu trennen, auch wenn beide dieselben Systeme betrachten.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Bestellpflicht?+

Auch dort nicht. Die KI-Verordnung gilt unmittelbar und in allen Mitgliedstaaten gleich; sie enthält keine Bestellpflicht. Die KI-Servicestelle bei der RTR ist Anlaufstelle für Fragen, nicht eine Stelle, der ein Beauftragter zu melden wäre.

Brauchen wir eine Zertifizierung für die Rolle?+

Nein. Es gibt keinen vorgeschriebenen Nachweis, weil es die Rolle gesetzlich nicht gibt. Ein Zertifikat kann fachlich nützlich sein, ersetzt aber nicht das, worauf es ankommt: eine gepflegte Liste, begründete Einordnungen und auffindbare Nachweise.

Ab wann braucht ein Betrieb einen KI-Beauftragten?+

Weniger an der Mitarbeiterzahl als an der Zahl der Systeme. Sobald mehr als ein Werkzeug im Einsatz ist und mehr als eine Abteilung damit arbeitet, ist die Übersicht ohne Zuständigkeit nicht zu halten — das trifft auch auf eine Kanzlei mit zwölf Personen zu.

Verwandte Begriffe

Der Ausgangspunkt der Rolle

Bevor Sie jemanden benennen, führen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme durch — ohne Sanktionsandrohung, sonst wird die Liste unvollständig. Sie zeigt zugleich, wie viel Aufgabe die Rolle tatsächlich bedeutet.

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