Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten und für Personen, die in unserem Auftrag mit KI-Werkzeugen arbeiten — bei der Arbeit, unabhängig vom Gerät.
Für die Arbeit dürfen nur diese Werkzeuge genutzt werden, und nur über den genannten Zugang. Private Konten sind für Unternehmensdaten nicht zulässig, auch bei denselben Werkzeugen.
Öffentlich — veröffentlicht oder zur Veröffentlichung bestimmt. Intern — Arbeitsstände ohne Personenbezug und ohne Geschäftsgeheimnisse. Vertraulich — Verträge, Angebote, Kundendaten, personenbezogene Daten. Gesperrt — Zugangsdaten, besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, Berufsgeheimnisse; Eingabe nur mit schriftlicher Einzelfreigabe durch [Rolle]. Im Zweifel gilt die höhere Klasse.
Was das Haus verlässt — an Kunden, Behörden oder in Veröffentlichungen —, prüft vorher ein Mensch inhaltlich. Zahlen, Fristen, Paragrafen und Zitate werden an der Quelle nachgeschlagen. Ob ein veröffentlichter Text oder ein Bild nach Artikel 50 der KI-Verordnung zu kennzeichnen ist, klärt [Rolle].
Ein neues Werkzeug beantragt man bei [Adresse]. Geprüft werden Auftragsverarbeitungsvertrag, Ort der Verarbeitung, Speicherung und Training auf Eingaben sowie die Beteiligung von [Betriebsrat, Datenschutzbeauftragtem]. Die Antwort kommt innerhalb von [zehn Arbeitstagen].
Wer ein freigegebenes Werkzeug nutzt, wird vorher zu Funktionsweise, Grenzen und dieser Richtlinie eingewiesen — bei Einführung, bei Rollenwechsel und nach wesentlichen Änderungen. Teilnahme, Datum und Inhalt werden dokumentiert.
Fragen und Fehler, etwa vertrauliche Daten im falschen Werkzeug, meldet man sofort an [Adresse]. Die Meldung eines eigenen Fehlers hat für sich keine Nachteile.
[Betriebsvereinbarung vom Datum], Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinie gehen dieser Richtlinie vor. [Streichen, was es nicht gibt.]